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Steuerberater
Am 19. Dezember hat der Bundestag mit breiter Mehrheit und Unterstützung von SPD, Grünen, Union, AfD und FDP milliardenschwere Entlastungen für die Bürger beschlossen. Das Steuerfortentwicklungsgesetz sieht den Ausgleich der kalten Progression sowie eine Erhöhung des Kindergeldes vor. Für ein Inkrafttreten war noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich, die jedoch im Schnellverfahren bereits heute am 20. Dezember 2024 erfolgte. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt teils zum 1. Januar 2025, teils zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung des Einkommensteuertarifs und zur Umsetzung weiterer wachstumsfördernder Maßnahmen wurde trotz der politischen Herausforderungen nach dem Ende der Ampelregierung erfolgreich abgeschlossen. Mit dem am 24. Juli 2024 vom Bundeskabinett verabschiedeten Regierungsentwurf wurden verfassungsrechtliche Vorgaben zur Freistellung des Existenzminimums umgesetzt und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs an die Inflation angepasst.
Die Änderungen im Überblick
Einkommensteuergesetz
Kinderfreibetrag:
Kindergeld:
Grundfreibetrag:
Anpassung weiterer Tarifeckpunkte mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes („Reichensteuer“), wobei alle Werte nach rechts verschoben werden.
Solidaritätszuschlaggesetz
Anhebung der Freigrenzen:
Für zusammenveranlagte Steuerpflichtige:
Für alleinveranlagte Steuerpflichtige:
Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens
Nach der Auflösung der Ampelregierung drohte das Gesetzgebungsverfahren zu scheitern. Eine Einigung mit weiten Teilen der Opposition ermöglichte jedoch die Verabschiedung eines verschlankten Gesetzes. Viele ursprünglich im Regierungsentwurf enthaltene Änderungen wurden gestrichen.
Quelle: Deutscher Bundestag – Bundestag erhöht Kindergeld und Steuerfreibeträge
Bundesrat – Tagesordnungen & Termine – 1050. Sitzung
Deutscher Bundestag
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