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Nachhaltigkeitsberichterstattung

Um zukünftig gesetzliche Pflichtprüfungen von Nachhaltigkeitsberichten, als Teil des (Konzern-) Lageberichtes durchführen zu können, ist Folgendes vorgesehen:

 

  • Registrierungspflicht: Wirtschaftsprüfer müssen sich registrieren, um Nachhaltigkeitsberichte prüfen zu dürfen.
  • Grandfather-Regelung: Wer vor dem 01.01.2026 zum Wirtschaftsprüfer bestellt wurde, kann sich innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten der Umsetzung in nationales Recht als Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten registrieren – zunächst ohne Fortbildungsnachweis.
  • Fortbildungsnachweis: Mindestens 40 Stunden Fortbildung sind innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten erforderlich, andernfalls wird die Registrierung gelöscht.
  • Separate Prüfung: Ab dem 01.01.2026 neu bestellte WirtschaftsprüferInnen müssen hingegen zusätzlich eine schriftliche und ggfs. mündliche Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte ablegen. Zusätzlich ist eine 8-monatige praktische Tätigkeit im Bereich der Nachhaltigkeitsprüfung nachzuweisen.
Quelle

RLT

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