CISA
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Steuerberater
Das Bundesamt für Justiz wird vor dem 01.04.2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen einleiten, deren Frist zur Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag 31.12.2023 unverändert am 31.12.2024 endet. Diese Entscheidung berücksichtigt die anhaltenden Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie und soll den Beteiligten entgegenkommen.
RLT
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