CISA
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Steuerberater
Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Investitionsdynamik hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt. Ziel ist es, durch gezielte steuerliche Maßnahmen wirtschaftliche Impulse zu setzen, Liquidität zu verbessern und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu fördern.
Kerninhalte des Entwurfs:
„Investitions-Booster“ – verbesserte steuerliche Abschreibungsbedingungen Degressive Abschreibung bis zu 30 % in den Jahren 2025–2027 für bewegliche Wirtschaftsgüter.
Senkung des Körperschaftsteuersatzes Ab 2028 schrittweise Reduktion des Steuersatzes von 15 % auf 10 % bis 2032 – als Entlastung für Unternehmen.
Reduzierung des Thesaurierungssteuersatzes Stufenweise Absenkung für nicht entnommene Gewinne von 28,25 % auf 25 % bis 2032.
Förderung der Elektromobilität Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge.
Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der begünstigten Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge auf 100.000 €.
Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung Ausweitung des Forschungszulagengesetzes zur Stärkung von Innovation und Technologietransfer.
Vollständiger Entwurf vom 03.06.2025
Deutscher Bundestag
1 Minute
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