• Von der Redaktion BMF, RLT
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Kryptowerte

Die wichtigsten Neuerungen hier im Überblick:

 

  • Die bisher genutzte Formulierung „virtuelle Währungen und sonstige Token wurde durch die Bezeichnung „Kryptowerte“ ersetzt und somit an die aufsichtsrechtliche Weiterentwicklung angeglichen.

 

  • Aufnahme von Sachverhaltsdarstellungen im Hinblick auf die Steuerreports (Rn. 29b), Claiming von Kryptowerten (Rn. 13, 48a) und den Ansatz von sekundengenauen und Tageskursen (Randnummern 43, 58 und 91).

 

Weiterhin nicht enthalten sind Regelungen für Non Fungible Tokens (NFT) oder das sog. Liquidity Mining. Dem Vernehmen nach wird das BMF in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und unter Einbindung der Verbände die Regelungen des nunmehr veröffentlichten BMF-Schreibens ergänzen. Es ist davon auszugehen, dass das Thema regelmäßig durch Aktualisierung der Verwaltungsauffassung an der Tagesordnung verbleibt.

 

Weitere Informationen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2025-03-06-einzelfragen-kryptowerte.html

Quelle

BMF, RLT

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