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Am 7. März 2025 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) ein neues Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte veröffentlicht. Dieses ersetzt das vorherige BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 und bringt einige wesentliche Änderungen mit sich.
Die wichtigsten Neuerungen hier im Überblick:
Weiterhin nicht enthalten sind Regelungen für Non Fungible Tokens (NFT) oder das sog. Liquidity Mining. Dem Vernehmen nach wird das BMF in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und unter Einbindung der Verbände die Regelungen des nunmehr veröffentlichten BMF-Schreibens ergänzen. Es ist davon auszugehen, dass das Thema regelmäßig durch Aktualisierung der Verwaltungsauffassung an der Tagesordnung verbleibt.
Weitere Informationen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2025-03-06-einzelfragen-kryptowerte.html
BMF, RLT
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