Softwarebescheinigungen
– IDW PS 880

Um die Ordnungsmäßigkeit von IT-Anwendungen und Softwareprodukten zu bestätigen, ist die Softwarebescheinigung gemäß dem Prüfungsstandard IDW PS 880 („Die Prüfung von Softwareprodukten“) unerlässlich. Wir erteilen diese für Gesamtsysteme nach Prüfung der Programmfunktionen, der systemseitigen Kontrollen auf Wirksamkeit sowie der Entwicklungsumgebung und -verfahren.

So gewinnen Sie als UnternehmerIn die Sicherheit, dass Ihre Softwarelösungen effizient funktionieren und die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Darüber hinaus lassen sich die Prüfungskosten für IT-Systemprüfungen senken, da sich sowohl IT-PrüferIn als auch AbschlussprüferIn auf die Softwarebescheinigung nach IDW PS 880 stützen können. Dies ist auch ein großer Vorteil für BerufskollegInnen aus der Wirtschaftsprüfung.

SoftwareherstellerInnen gewinnen durch unsere Prüfung und die von uns ausgestellte Softwarebescheinigung ein zusätzliches Qualitätsmerkmal, das sie für die Vermarktung ihres Produktes nutzen können. Denn sie stellen so sicher, dass ihre Produkte den Anforderungen entsprechen. Dabei helfen wir, mögliche Qualitätsmängel oder Fehlfunktionen zu erkennen und zu beseitigen.

Unsere Leistungen:

  • Prüfung anhand definierter Kriterien (z. B. Ordnungsmäßigkeitsanforderungen und gesetzliche Grundlagen)
  • Prüfung der Entwicklungsumgebung und des Entwicklungsverfahrens
  • Prüfung der Angemessenheit der Programmfunktionen (Eignungsprüfung im Hinblick auf die zu erfüllenden Kriterien)
  • Prüfung der Funktionsfähigkeit der Programmfunktionen (Wirksamkeitsprüfung im Hinblick auf die zu erfüllenden Kriterien)
  • Folgeprüfung bei Updates mit reduziertem Umfang
Betriebswirt (VWA)

Sebastian Rütten

CISA

Geschäftsführer der RLT IT- & Systemprüfung

Dipl.-Ök.

Oliver Graß

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Partner

Dipl.-Kfm.

Ralf Ruhrmann

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Partner

Phillip Bär

CISA | IT-Auditor IDW

Prokurist der RLT IT- & Systemprüfung