CISA
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Steuerberater
Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind nach dem BSI-Gesetzt §8a verpflichtet angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der für den Betrieb Kritischer Infrastruktur maßgebenden Systeme und Prozesse zu implementieren.
Die Implementierung der Maßnahmen ist alle 2 Jahren dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nachzuweisen.
Für Unternehmen: Kritische Infrastrukturen sind Unternehmen, die bestimmten Sektoren angehören und von hoher Bedeutung für das Gemeinwesen sind. Die Sektoren und sowie Kriterien für die Zugehörigkeit zur Kritischen Infrastruktur sind durch die Rechtsverordnung (BSI-KritisV) bestimmt.
Als Betreiber einer kritischen Infrastruktur sind Sie verpflichtet Ihre Sicherheitsmaßnahmen dem BSI nachzuweisen. Wir führen die für die Erbringung dieses Nachweises die erforderliche Prüfung gem. IDW PS 860 i.V.m. IDW 9.860.2 durch. Zudem unterstürzen wir Ihr Unternehmen bei der Vorbereitung auf eine solche Prüfung.
Für BerufskollegInnen: Ihr Mandant ist KRITIS Betreiber? Wir unterstützen Sie mit dem entsprechenden Fachwissen bei einer Prüfung oder bereiten Ihren Mandanten auf eine Prüfung vor.
Kontakt
Für jedes unserer Leistungsfelder stehen Ihnen erfahrene Spezialistinnen und Spezialisten zur Seite. Unsere Ansprechpartner verfügen über fundierte Qualifikationen und langjährige Praxiserfahrung in der IT-Prüfung, IT-Compliance und regulatorischen Anforderungen. Sie beraten Sie persönlich, verständlich und auf Augenhöhe – abgestimmt auf Ihre individuellen Fragestellungen.
Geschäftsführer der RLT IT- & Systemprüfung
CISA | IT-Auditor IDW
Prokurist der RLT IT- & Systemprüfung
IT-Prüfung außerhalb der Jahresabschlussprüfung – IDW PS 860
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