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Steuerberater
Am 17. Juli 2023 hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness, kurz das Wachstumschancengesetz, veröffentlicht. Nach einigen politischen Diskussionen hat nunmehr das Bundeskabinett am 30. August 2023 den Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes beschlossen.
Der Regierungsentwurf ist noch einmal einige Seiten länger als der bisherige Entwurf des BMF und hat damit einen Umfang von 282 Seiten mit einer Vielzahl an Steuerart übergreifenden Maßnahmen zur Förderung der deutschen Wirtschaft. Im Wesentlichen hat die Bundesregierung die Vorschläge des BMF übernommen, aber auch teilweise noch einmal weitergehend modifiziert.
Das grundsätzliche Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes ist für den 1. Januar 2024 geplant.
Im Folgenden möchten wir Ihnen ein Update zur aktuellen Entwicklung seit unserem letzten Blogbeitrag vom 11. August 2023 geben und wir haben dabei den Fokus dieses Blogbeitrags auf ausgewählte Aspekte des Wachstumschancengesetzes, die von aktueller Entscheidungsrelevanz für anstehende Investitionen sein könnten oder sich im Vergleich zum bisherigen Referentenentwurf geändert haben, gelegt.
Steuerliche Förderungen im Bereich des Klimaschutzes und der Forschungszulage
Verbesserungen der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten
Weitere ausgewählte steuerliche Aspekte
Ausblick
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass auch der Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes eine Vielzahl von Steuerart übergreifenden Förderungen und Entlastungen vorsieht, wenn auch nicht alle Vorschläge des BMF weiterverfolgt wurden.
Die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes ist für Mitte November 2023 im Bundestag geplant. Die Zustimmung der Bundesländer ist für die Bundesratssitzung am 15. Dezember 2023 terminiert. Anschließend wird das Wachstumschancengesetz zeitnah voraussichtlich noch Ende Dezember 2023 oder spätestens Anfang Januar 2024 in Kraft treten.
Wir werden in den nächsten Wochen über die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Wachstumschancengesetz weiter berichten. Mitte Oktober wird hierzu eine Sonderausgabe unserer Kanzleizeitung mit einem umfassenden Überblick über das Wachstumschancengesetz und weitere Änderungen (bspw. Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts), erscheinen.
Sollten Sie zu einzelnen Aspekten des Wachstumschancengesetzes individuellen Beratungsbedarf oder Fragen haben, so sprechen Sie uns gerne jederzeit an. (THI/YHE/KEN)