CISA
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Steuerberater
Die Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 endet zwar weiter am 31. Dezember 2023, vor dem 2. April 2024 wird allerdings kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs eingeleitet. Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/OrdnungsgeldVollstreckung/Jahresabschluesse/Jahresabschluesse_node.html
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