Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus

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Das Corona-Virus ist und bleibt wahrscheinlich für die nächsten Wochen eine ernsthafte Herausforderung für unsere gesamte Gesellschaft. Nicht nur bei uns Bürgerinnen und Bürgern wächst die Sorge, auch in der Wirtschaft ist sie spürbar. Das Bundesfinanzministerium hat sich mit dem Bundeswirtschaftsministerium auf ein weitreichendes Maßnahmenpaket verständigt, um Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen aller Größen und Branchen zu schützen. Die Bundesregierung errichtet einen Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen, welcher (derzeit) auf vier Säulen beruht, mit dem Ziel, Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten, um in wirtschaftlich ungewissen Zeiten durch die gegenwärtige Krise zu kommen.

Wir als RLT möchten Sie daher gerne aktuell auf die derzeit diskutierten wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten hinweisen und Ihnen – wie gewohnt –  im Bedarfsfall zur Seite stehen:

1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren

Mit der Einführung von Kurzarbeit werden die Arbeitgeber von der Vergütungspflicht und die Arbeitnehmer von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung in gewissem Umfang befreit.

Die Gewährung von Kurzarbeitergeld (Kug) ist von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig, die kumulativ vorliegen müssen. Arbeitnehmer/-innen haben Anspruch auf Kug, wenn

  • ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt,
  • die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • der Arbeitsausfall angezeigt worden ist und
  • im jeweiligen Kalendermonat mindestens ein Drittel (aktueller Gesetzentwurf sieht eine Absenkung auf bis zu 10 Prozent vor) der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer/-innen von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent ihres monatlichen Bruttoarbeitsentgelts betroffen sind.

Für weitere Informationen rund um das Kurzarbeitergeld wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Partner/Lohnsachbearbeiter. Wir geben Hilfestellung bei der Lohnabrechnung und dem Prozess der Antragstellung bei der Bundesagentur für Arbeit.

2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

Um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern, sind diverse steuerliche Maßnahmen vorgesehen. Im Einzelnen handelt es sich derzeit dabei um:

  • Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw. Körperschaft-/Gewerbesteuer auf Antrag
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen, die in den Zeitraum der Corona-Krise fallen (wir gehen derzeit davon aus, dass die Möglichkeit für sämtliche Steuerarten besteht; konkretisierende Ausführungen werden folgen)
  • Erlass von Säumniszuschlägen bei verspäteten Steuerzahlungen bis zum 31. Dezember 2020
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2020

Für Informationen und Rückfragen zu diesen steuerlichen Themen stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartner der RLT sehr gerne zur Verfügung.

3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen

Unterstützung für Unternehmen

Zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf stehen mittelständischen und großen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe erweiterte Förderinstrumente zur Verfügung.

Es werden KfW-Unternehmer- und ERP-Gründerkredite zur Verfügung gestellt. Diese Kredite sind grundsätzlich über Ihre Hausbanken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen.

Übersicht und Eckdaten zu den derzeit genannten Kreditarte:

ERP-Gründerkredit

Zielgruppe:
Kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler bis zu 50 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro, die noch keine fünf Jahre bestehen.

Höchstbetrag:
Maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel (Gesamtfremdkapitalbedarf maximal 100.000 Euro).

KfW-Unternehmerkredit

Zielgruppe:
Gewerbliche mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die mindestens seit fünf Jahren am Markt sind und deren maximaler Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht übersteigt.

Höchstbetrag:
25 Millionen Euro beziehungsweise 5 Millionen Euro bei Haftungsfreistellung.

Weitere Maßnahmen:

Ergänzend zu den ERP- und KfW-Krediten bieten auch die Landesförderinstitute zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen an.

Die Hausbanken können bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen. Zinskonditionen sowie Rückzahlungsmodalitäten sind derzeit noch nicht abschließend bestimmt. Es darf sich nicht um Sanierungsfälle oder Unternehmen in Schwierigkeiten handeln.

Selbstverständlich stehen wir auch in diesen Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung und helfen Ihnen gerne bei der Kontaktaufnahme mit den Banken. Sollten Sie in diesem Zusammenhang aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen und sonstige Bescheinigungen benötigen, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen.

4. Stärkung des Europäischen Zusammenhalts

Die Bundesregierung wird in Abstimmung mit den Ländern und unseren europäischen Partnern die Corona-Maßnahmen abstimmen und alle verfügbaren Ressourcen einsetzen.

Hier bleibt die Entwicklung in den nächsten Tagen abzuwarten. Konkretisierungen unsererseits werden folgen, sobald aus Brüssel erste Details bekannt werden.

Zu diesen o. g. Informationen werden mit Sicherheit in den nächsten Tagen Konkretisierungen und Detailinformationen folgen. Wir halten Sie darüber selbstverständlich auf dem Laufenden.

Wir als RLT wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Ihren Familien für die nahe Zukunft viel Durchhaltevermögen – und bleiben Sie gesund…