Die neue Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie

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Die Fernpendler und Geringverdiener dürfen sich freuen! Für den Veranlagungszeitraum 2021 gibt es eine höhere Entfernungspauschale oder auf Antrag eine Mobilitätsprämie.

Ab dem 01. Januar 2021 wird die bisherige Entfernungspauschale von 0,30 EUR auf 0,35 EUR erhöht. Diese Regelung gilt bis einschließlich 2023 und für jeden vollen Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Für die Jahre 2024 bis 2026 erfolgt eine Erhöhung ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 EUR.

Bei Arbeitnehmern macht sich diese Regelung jedoch nur bemerkbar, wenn der Werbungskostenpauschbetrag von 1.000,00 EUR durch die Entfernungspauschale und ggf. weitere Werbungskosten überschritten wird. Andernfalls wird der höhere Pauschbetrag angesetzt.

Auch die Selbständigen dürfen diese Regelung für die Fahrten zwischen ihrer Wohnung und der Betriebsstätte anwenden. Hier macht sich die Erhöhung direkt bemerkbar, da ein Pauschbetrag, wie der oben erwähnte, nicht existiert.

Für Geringverdiener gibt es erstmalig für den Veranlagungszeitraum 2021 bis vorerst 2026 die sogenannte Mobilitätsprämie. Der Grundfreibetrag wird nicht selten unterschritten, sodass es zu keiner Steuerfestsetzung kommt und die neue Entfernungspauschale und andere Vergünstigungen ins Leere laufen. Um dem entgegen zu wirken, hat der Gesetzgeber die Prämie eingeführt.

Für Arbeitnehmer ist die Anwendung nur möglich, sofern der Werbungskostenpauschbetrag von 1.000,00 EUR überschritten wird. Anschließend können bis zu 14 % der neuen Entfernungspauschale im Rahmen des Antrags als Prämie ausgezahlt werden. Dies ist unabhängig von der Einkommensteuerfestsetzung ab einem Betrag von 10,00 EUR möglich. Da hier die Berechnung des zu versteuernden Einkommens benötigt wird, ist davon auszugehen, dass eine Einkommensteuererklärung auch für Arbeitnehmer eine verpflichtende Voraussetzung sein wird.

Antragsformulare gibt es bisher leider nicht. Es ist damit zu rechnen, dass diese zusammen mit den Formularen der Einkommensteuererklärung 2021 zur Verfügung gestellt werden.

Sollten Sie noch weitere Fragen hinsichtlich der neuen Entfernungspauschale oder der Mobilitätsprämie haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. (STH)