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Steuerberater
Am 17. Juli 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Referentenentwurf über ein Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness – kurz das sog. Wachstumschancengesetz – veröffentlicht. Mit dem Wachstumschancengesetz soll den Herausforderungen der deutschen Wirtschaft, hervorgerufen durch die aktuellen Krisen, der Dekarbonisierung sowie dem demographischen Wandel, Rechnung getragen werden. Es sollen hierfür neue Rahmenbedingungen in der deutschen Steuerpolitik mit zielgerichteten Maßnahmen für mehr Wachstum, Investition und Innovation des Wirtschaftsstandortes Deutschland geschaffen werden.
In dem 275 Seiten umfassenden Entwurf des BMF sind eine Vielzahl von steuerlichen Maßnahmen geplant, die in vielen Fällen bereits ab 2024 gelten sollen. Ausgewählte Aspekte des nun vorliegenden Entwurfes des Wachstumschancengesetzes möchten wir Ihnen im Folgenden näher vorstellen.
Steuerliche Förderungen im Bereich des Klimaschutzes und der Forschungszulage
Ausgewählte einkommensteuerliche Förderungsmaßnahmen
Ausgewählte körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Aspekte
Ausgewählte verfahrensrechtliche Erleichterungen
Ausgewählte umsatzsteuerliche Aspekte
Nach der neuen Regelung in § 12 Abs. 2 Nr. 8 lit. a) Satz 4 UStG liegen auch dann begünstigte Leistungen vor, wenn die von dem jeweiligen gemeinnützigen Zweck erfassten Personen entweder Empfänger der Leistung sind oder bei der Leistungserbringung mitwirken. Durch die gesetzliche Ausweitung der begünstigten Leistungen sollen Inklusionsbetriebe und Behindertenwerkstätten den ermäßigten Steuersatz anwenden können, auch wenn sie Leistungen an nicht begünstigte Dritte erbringen. Dies ist seit der Entscheidung des BFH vom 23. Juli 2019 (XI R 2/17) nicht mehr gewährleistet.
Ausgewählte Aspekte im internationalen Steuerrecht
Ausblick Zwar handelt es sich bislang lediglich um einen Referentenentwurf des BMF für das Wachstumschancengesetz, das noch durch die parlamentarischen Gremien beschlossen werden muss, es ist aber derzeit davon auszugehen, dass die überwiegenden Vorschläge des Referentenentwurfs gesetzlich umgesetzt werden.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Entwurf für das Wachstumschancengesetz eine Vielzahl von Steuerart übergreifenden Förderungen und Entlastungen vorsieht. Der Kabinettsbeschluss zum Wachstumschancengesetz wird für Mitte August 2023 erwartet. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist für Mitte November 2023 und die Zustimmung im Bundestag für Mitte Dezember 2023 geplant.
Wir werden Sie in den nächsten Wochen über die weitere Entwicklung im Zusammenhang mit dem Wachstumschancengesetz laufend informieren. Sollten Sie bereits jetzt zu einzelnen Aspekten des Wachstumschancengesetzes Fragen oder individuellen Beratungsbedarf haben, so sprechen Sie uns gerne jederzeit an. (THI/KEN/YHE)