Airbnb-Vermieter unter der Lupe: Steuerfahndung hat Daten an Bundesländer versandt

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Wer seine Wohnung über Internet-Plattformen wie Airbnb untervermietet, muss die Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Die Hamburger Steuerfahndung hat zu Kontrollzwecken Buchungsdaten von mehr als 56.000 Anbietern auf einem internationalen Vermittlungsportal für private Ferienunterkünfte abgefragt. Der Gesamtumsatz beläuft sich dabei auf über eine Milliarde Euro, wie die Finanzbehörde der Hansestadt bekanntgab.

Die gesammelten Daten wurden nun zur weiteren Überprüfung an die zuständigen Steuerverwaltungen der Bundesländer weitergeleitet. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich bei den abgefragten Informationen um Daten des US-Unternehmens Airbnb.

Bereits im Jahr 2020 konnte Hamburg im Rahmen eines sogenannten internationalen Gruppenersuchens einen gerichtlichen Beschluss zur Herausgabe der Daten erwirken. Die Auswertung der Umsätze von 8000 deutschen Anbietern im Umfang von 137 Millionen Dollar haben nach Angaben der Behörde zwischen 2021 und 2022 bundesweit zu zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von vier Millionen Euro geführt.

Allein für Hamburg hätten die Nachforderungen bei 706.000,00 EUR an Einkommenssteuer und Umsatzsteuer sowie 195.000,00 EUR Kultur- und Tourismustaxe gelegen. (MM/Dil)